Informationen für HU-VERKAUFT

Informationen zum Ablauf

Parallel zum verkaufsoffenen Sonntag, am 21. Juli 2024 werden die Bürgerinnen und Bürger wieder zu einem besonderen Flohmarkt über das gesamte Gemeindegebiet eingeladen. Die Idee zu diesem Flohmarkt basiert auf der Idee der sehr erfolgreichen Facebook-Gruppen Nachbarschaftshilfe und Flohmarkt des Vereins Henstedt-Ulzburg Bewegt e.V.

Wie soll das funktionieren?

Wir suchen Garagenverkäufer oder Nachbarn, die sich zusammentun und in ihrer Straße oder auf einem geeigneten Grundstück einen Flohmarkt veranstalten. Dieser Flohmarkt kann dann auf dieser Seite angemeldet werden und wird entsprechend publiziert. Für Anbieter, die keinen geeigneten Standort finden, werden über das Gemeindegebiet verteilte globale Verkaufsflächen (HotSpots) zur Verfügung stehen. Hierzu ein kleiner Tipp: Aus der Erfahrung des letzten Jahres sollten sich mindestens 5 Anbieter an einem Standort zusammenfinden und die Standorte sollten nicht unbedingt in den „Randlagen“ der Gemeinde sein – nutzen Sie dann bitte lieber einen der HotSpots.

Was darf verkauft werden?

Alles, was gefällt oder eben nicht mehr – ausgenommen genehmigungspflichtige Artikel. Gewerblicher Handel ist nicht zugelassen. Ausnahmen sind Anbieter von Speisen und Getränken (mit entsprechenden Genehmigung) und einer Anmeldung ihres Verkaufsstandes beim Veranstalter (diese Stände sind gebührenpflichtig).

Was kostet das für private Anbieter?

Die Teilnahme für Privatanbieter ist kostenlos! Die notwendigen Anträge und Gebühren für Privatverkäufer übernehmen Henstedt-Ulzburg Marketing e.V. und Henstedt-Ulzburg Bewegt e.V., sofern die Standorte bis spätestens 15. Juli 2022 - 08:00 Uhr angemeldet wurden. Bitte melden Sie Ihren Flohmarkt unbedingt an, da die Standorte und die Teilnehmer dem Ordnungsamt der Gemeinde gemeldet werden müssen. Für nicht beim Veranstalter angemeldete Märkte übernehmen Henstedt-Ulzburg Marketing e.V. und Henstedt-Ulzburg Bewegt e.V. keine Haftung/Verantwortung.

Wie melde ich mich an?

Die Anmeldung erfolgt auf dieser Webseite. Die Anmeldungen müssen vollständig ausgefüllt sein und die Kontaktdaten (E-Mail) mindestens eines Ansprechpartners für Rückfragen aufgeführt sein. Die erfolgreiche Aufnahme wird vom Veranstalter per E-Mail bestätigt. Nach dem 15.07.2024 - 08:00 Uhr eingegangene Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. 

Was muss ich bei der Anmeldung noch beachten?

Besonders wichtig ist der genaue Standort, da eine Karte mit allen Standorten auf Google-Maps erstellt wird. Diese Karte nennen wir, wie es sich für einen Flohmarkt gehört – DIE SCHATZKARTE (diese wird ab Anfang August auf dem aktuellen Stand gehalten). Natürlich werden auf dieser Seite auch alle Standorte und Angebote aufgelistet sein.
Auch müssen nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt, welches uns tatkräftig unterstützt, alle Teilnehmer eines Standortes gemeldet werden, d.h. wenn fünf Anbieter sich in einer Straße zusammentun und fünf Tische auf einer Privatfläche aufbauen, so benötigen wir alle fünf Namen der Anbieter in der Anmeldung.

Wo darf verkauft werden?

Außerhalb der bereitgestellten Hotspots darf nur auf privaten Grundstücken verkauft werden, sofern diese angemeldet sind. Ein Verkauf auf öffentlichen Plätzen erfordert eine zusätzliche Genehmigung durch das Ordnungsamt und kann nur in Ausnahmefällen nach Absprache mit dem Veranstalter erteilt werden. Wichtig: Für Stände im sogenannten öffentlichen Raum fallen auch für Privatanbieter Gebühren an.

Was kostet das für gewerbliche Anbieter?

Gewerbliche Flohmarktanbieter sind nicht zugelassen! Ausnahme: Anbieter von Genuß-/Lebensmitteln. Die Gebühren betragen 150,00 Euro (zu entrichten an Henstedt-Ulzburg Marketing e.V.) zzgl. notwendiger Gebühren gem. Satzung bei der Gemeindeverwaltung. Für die Ausgabe von alkoholischen Getränken (auch Mixgetränke) ist eine Schankgenehmigung erforderlich. Für nicht beim Veranstalter angemeldete Stände übernehmen die Veranstalter keine Haftung/Verantwortung.

Fragen und Antworten?

Darf ich auch als Nicht-Henstedt-Ulzburger mitmachen?
Ja – auch Teilnehmer aus umliegenden Orten dürfen mitmachen und sich z.B. an einem HotSpot anmelden.

Dürfen öffentliche Plätze wie z.B. Spielplätze genutzt werden?
Nein! Öffentliche Flächen können nur nach Absprache mit dem Veranstalter genutzt werden, da dieser an die Gemeinde eine Nutzungsgebühr pro Quadratmeter zu entrichten hat. So sieht es die Satzung der Gemeinde vor.

Dürfen PKW/Anhänger am Verkaufsplatz (HotSpots) genutzt werden?
Nein, alle HotSpots sind nur für Tische und eine Standtiefe von maximal 2,50 Meter ausgelegt.

Warum sind einige HotSpots noch so wenig bebucht?
Einige HotSpots werden erst nachträglich freigeschaltet und sind aus diesem Grund ggf. noch wenig bebucht. Alle Standorte sind interessant und mit Bedacht ausgewählt. Da ja zeitgleich verkaufsoffener Sonntag ist, kann und sollen im Gewerbepark selbst nicht zu viele HotSpot angeboten werden.

Warum müssen alle Teilnehmer mit Name, Adresse und E-Mail angemeldet werden?
Wir benötigen diese Angaben für eine ordnungsgemäße Anmeldung beim Ordnungsamt und ggf. für Rückfragen oder die Zusendung von wichtigen Informationen. Die Daten werden nur für das angegebene Event genutzt und gemäß gängiger Datenschutzpraktiken verwaltet, d.h. es erfolgt definitiv keinerlei Weitergabe an Dritte und auch keinerlei Veröffentlichung. Teilnehmer erhalten vom Veranstalter regelmäßig Informationen über den aktuellen Stand per Newsletter. Mit der Anmeldung stimmen die Teilnehmer der Anmeldung zu diesem Newsletter zu.

 

Sie haben noch Fragen oder einen Hinweis? Dann einfach eine E-Mail an flohmarkt@hu-marketing.de.